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   OVG Niedersachsen, 26.06.2000 - 1 L 1346/00   

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OVG Niedersachsen, 26.06.2000 - 1 L 1346/00 (https://dejure.org/2000,18851)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.06.2000 - 1 L 1346/00 (https://dejure.org/2000,18851)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Juni 2000 - 1 L 1346/00 (https://dejure.org/2000,18851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kammerinterne Geschäftsverteilung; Anordnung des persönlichen Erscheinens; Übersetzung fremdsprachiger Erkenntnismittel im Asylprozeß

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 184 GVG; § 21g Abs 1 GVG; § 21g Abs 2 GVG; § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG; § 78 Abs 4 Nr 4 AsylVfG
    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylrechtsstreit; Asylverfahren; Beruhen; Beweismittel; Erkenntnismittel; fremdsprachiges Erkenntnismittel; Gehörsverstoß; Geschäftsverteilung; kammerinterne Geschäftsverteilung; persönliches Erscheinen; Verteilung; Übersetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2000 - 1 L 1346/00
    Der Kläger hat auch keine Gesichtspunkte gerügt, nach denen die aus § 21 g Abs. 1 und 2 GVG (in der Fassung d. Gesetzes v. 22.12.1999, BGBl. I S. 2598) folgende Pflicht verletzt wäre, durch Kammerbeschluss die Geschäfte so auf die Kammermitglieder zu verteilen, dass die kammerinterne Verteilung im voraus nach allgemeinen, abstrakt-generellen und hinreichend klaren Merkmalen festgelegt wird (vgl. dazu BVerfG, Plenarbeschl. v. 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95 -, BVerfGE 95, 322 = EUGRZ 1997, 114).

    Es kommt hinzu, dass die vom Verwaltungsgericht getroffene Regelung nach Endziffern nach ganz allgemeiner Meinung dem Gebot genügt, die richterlichen Aufgaben der Kammermitglieder nach sachlich objektiven Merkmalen gleichsam "blindlings" und generell zu verteilen (sogen. Abstraktionsprinzip; vgl. BVerfG, Plenarbeschl. V. 8.4.1997 - 1 PBvU 1/95 -, BVerfGE 95, 322, 331; BVerfG - 1. Kammer des Zweiten Senats -, B. v. 2.2.2000 - 2 BvR 1032/99 -, NVwZ 2000, 665, 666; Zöller-Gumma, ZPO, 18. Aufl., § 21 g GVG, RdNr. 4 a; Kissel, aaO, § 21 g GVG, RdNr. 22 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 21 g GVG, RdNr. 4).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2000 - 1 L 1346/00
    Auch für § 53 Absätze 4 und 6 AuslG ist hierfür die Überzeugung des Verwaltungsgerichts erforderlich, der Kläger werde im Falle der Rückkehr ernsthaften Schaden an der Gesundheit nehmen; für eine verfassungskonforme Anwendung des § 53 Abs. 6 AuslG ist sogar eine Feststellung erforderlich, dem Ausländer drohe bei der Rückkehr in sein Heimatland der sichere Tod oder schwersten Beeinträchtigungen seiner körperlichen Unversehrtheit; dies müsse alsbald nach seiner Rückkehr sowie landesweit der Fall sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.75 -, BVerwGE 99, 324; Urt. v. 08.12.1998 - 9 C 4.98 -, NVwZ 1999, 666; Beschl. v. 26.01.1999 - 9 B 617.98 -, NVwZ 1999, 668).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2000 - 1 L 1346/00
    Auch für § 53 Absätze 4 und 6 AuslG ist hierfür die Überzeugung des Verwaltungsgerichts erforderlich, der Kläger werde im Falle der Rückkehr ernsthaften Schaden an der Gesundheit nehmen; für eine verfassungskonforme Anwendung des § 53 Abs. 6 AuslG ist sogar eine Feststellung erforderlich, dem Ausländer drohe bei der Rückkehr in sein Heimatland der sichere Tod oder schwersten Beeinträchtigungen seiner körperlichen Unversehrtheit; dies müsse alsbald nach seiner Rückkehr sowie landesweit der Fall sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.75 -, BVerwGE 99, 324; Urt. v. 08.12.1998 - 9 C 4.98 -, NVwZ 1999, 666; Beschl. v. 26.01.1999 - 9 B 617.98 -, NVwZ 1999, 668).
  • BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98

    Abschiebungsschutz bei extremer allgemeiner Gefahrenlage; verfassungskonforme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2000 - 1 L 1346/00
    Auch für § 53 Absätze 4 und 6 AuslG ist hierfür die Überzeugung des Verwaltungsgerichts erforderlich, der Kläger werde im Falle der Rückkehr ernsthaften Schaden an der Gesundheit nehmen; für eine verfassungskonforme Anwendung des § 53 Abs. 6 AuslG ist sogar eine Feststellung erforderlich, dem Ausländer drohe bei der Rückkehr in sein Heimatland der sichere Tod oder schwersten Beeinträchtigungen seiner körperlichen Unversehrtheit; dies müsse alsbald nach seiner Rückkehr sowie landesweit der Fall sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.75 -, BVerwGE 99, 324; Urt. v. 08.12.1998 - 9 C 4.98 -, NVwZ 1999, 666; Beschl. v. 26.01.1999 - 9 B 617.98 -, NVwZ 1999, 668).
  • BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83

    Bedrohter - Fluchtalternative - Zumutbarkeit - Asylanspruch - Inland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2000 - 1 L 1346/00
    Dementsprechend muss der Zulassungsantragsteller in der Zulassungsantragsschrift dartun, was er bei vollständiger Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (st. SenRspr.; vgl. z.B. Beschl. v. 05.05.1999 - 1 L 1957/99 - m. Hinw. auf BVerwG, Beschl. v. 15.02.1984 - 9 CB 191.83 - DVBl 1984, 570 = InfAuslR 1984, 152 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 18 sowie Berlit, in GK-AsylVfG, § 78 RdNr. 653).
  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 875.81

    Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen - Neuantrag - Abgrenzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2000 - 1 L 1346/00
    Ebenso wie das Verwaltungsgericht eine zur Stützung des Asylantrages vorgelegte Urkunde, welche in fremder Sprache verfaßt ist, nicht unter Hinweis auf § 184 GVG zurückweisen darf, sondern bei Darlegung finanzieller Notlage des Ausländers sowie der der Bedeutsamkeit des Urkundeninhalts von Amts wegen für eine Übersetzung zu sorgen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.02.1996 - 9 B 418.95 -, NJW 1996, 1553 = InfBriefe AuslR 1996, 229; Urt. v. 26.06.1984 - 9 C 875.81 -, NVwZ 1985, 899 = Buchholz 402.25, § 14 AsylVfG Nr. 2), muss der Asylsuchende - umgekehrt - dartun, welche der Auskünfte, welche dem Verwaltungsgericht ausschließlich in fremder Sprache zugeleitet worden sind, in einer Weise für Asylverfahren von Bedeutung sind, dass ihre (teilweise) Übersetzung veranlaßt ist.
  • BVerwG, 08.02.1996 - 9 B 418.95
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2000 - 1 L 1346/00
    Ebenso wie das Verwaltungsgericht eine zur Stützung des Asylantrages vorgelegte Urkunde, welche in fremder Sprache verfaßt ist, nicht unter Hinweis auf § 184 GVG zurückweisen darf, sondern bei Darlegung finanzieller Notlage des Ausländers sowie der der Bedeutsamkeit des Urkundeninhalts von Amts wegen für eine Übersetzung zu sorgen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.02.1996 - 9 B 418.95 -, NJW 1996, 1553 = InfBriefe AuslR 1996, 229; Urt. v. 26.06.1984 - 9 C 875.81 -, NVwZ 1985, 899 = Buchholz 402.25, § 14 AsylVfG Nr. 2), muss der Asylsuchende - umgekehrt - dartun, welche der Auskünfte, welche dem Verwaltungsgericht ausschließlich in fremder Sprache zugeleitet worden sind, in einer Weise für Asylverfahren von Bedeutung sind, dass ihre (teilweise) Übersetzung veranlaßt ist.
  • BVerfG, 02.02.2000 - 2 BvR 1032/99

    Zur verfassungsrechtlichen Garantie des gesetzlichen Richters bei Überbesetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2000 - 1 L 1346/00
    Es kommt hinzu, dass die vom Verwaltungsgericht getroffene Regelung nach Endziffern nach ganz allgemeiner Meinung dem Gebot genügt, die richterlichen Aufgaben der Kammermitglieder nach sachlich objektiven Merkmalen gleichsam "blindlings" und generell zu verteilen (sogen. Abstraktionsprinzip; vgl. BVerfG, Plenarbeschl. V. 8.4.1997 - 1 PBvU 1/95 -, BVerfGE 95, 322, 331; BVerfG - 1. Kammer des Zweiten Senats -, B. v. 2.2.2000 - 2 BvR 1032/99 -, NVwZ 2000, 665, 666; Zöller-Gumma, ZPO, 18. Aufl., § 21 g GVG, RdNr. 4 a; Kissel, aaO, § 21 g GVG, RdNr. 22 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 21 g GVG, RdNr. 4).
  • BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 112.90

    Anspruch eines anwaltlich vertretenen, inhaftierten Klägers auf Anordnung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2000 - 1 L 1346/00
    Einen Anspruch darauf, dass ihm das Verwaltungsgericht durch Anordnung des persönlichen Erscheinens die Durchsetzung eines etwaigen Anspruchs erleichterte, hat der Kläger nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1990 - 1 B 112.90 -, zitiert nach JURIS).
  • BVerwG, 04.06.1982 - 7 B 173.81

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung des persönlichen Erscheinens eines durch einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2000 - 1 L 1346/00
    Ein anwaltlich vertretener Kläger, der in Haft ist, hat grundsätzlich eben keinen Anspruch darauf, neben seinem Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung anwesend zu sein (BVerwG, Beschl. v. 04.06.1982 - 7 B 173.81 -, Buchholz 310, § 95 VwGO Nr. 6).
  • VG Bremen, 13.02.1998 - 2 KE 179/98
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